{"id":2959,"date":"2020-06-19T11:22:55","date_gmt":"2020-06-19T09:22:55","guid":{"rendered":"https:\/\/old.prosman-pavlovic.sk\/?page_id=2959"},"modified":"2020-06-19T12:22:46","modified_gmt":"2020-06-19T10:22:46","slug":"aeo-zertifikate","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/old.prosman-pavlovic.sk\/de\/aeo-zertifikate\/","title":{"rendered":"AEO ZERTIFIKATE"},"content":{"rendered":"<p>Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (ZWB) wird definiert als ein sicherer Bestandteil der Lieferkette, welche sich im Rahmen ihrer Unternehmert\u00e4tigkeit mit solchen T\u00e4tigkeiten befasst, f\u00fcr welche die zollrechtlichen Vorschriften gelten. F\u00fcr die Zuerkennung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten m\u00fcssen bestimmte Kriterien erf\u00fcllt werden, welche mit den durchgef\u00fchrten Zollverfahren im Rahmen der Europ\u00e4ischen Union (EU) verbunden sind. Diese Kriterien sind direkt in den gemeinschaftlichen Zollvorschriften definiert und gehen von den Standards des SAFE-Programms der Weltzollorganisation aus.<\/p>\n<p><strong>Wir bieten insbesondere folgende Dienstleistungen:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>wir bearbeiten den komplexen Antrag<\/li>\n<li>wir bearbeiten die zum Antrag erforderlichen Anh\u00e4nge<\/li>\n<li>wir gew\u00e4hren Beratungen w\u00e4hrend des Bearbeitungsprozesses<\/li>\n<li>wir vertreten Sie im Verfahren bis zur Erlangung der AEO-Bewilligung<\/li>\n<li>wir werden handeln und mit den Zollbeh\u00f6rden kommunizieren<\/li>\n<li>wir schlagen die Ma\u00dfnahmen zur Optimierung Ihres Systems vor<\/li>\n<li>wir gew\u00e4hren den Kundendienst auch nach der Erlangung des Status<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>GR\u00dcNDE WARUM MAN SICH UM DIE ERLANGUNG DES AEO-STATUS BEWERBEN SOLL<\/strong><\/p>\n<p>Nach der Erlangung der AEO-Bewilligung kann man folgende Vorteile genie\u00dfen:<\/p>\n<ul>\n<li>einfachere und schnellere Erlangung von vereinfachten Zollverfahren bei der Abwicklung von Mindestformalit\u00e4ten,<\/li>\n<li>beantragt ein Inhaber einer AEO-Bewilligung eine oder mehr Bewilligungen f\u00fcr die Inanspruchnahme der vereinfachten Verfahren, pr\u00fcfen die Zollbeh\u00f6rden die Bedingungen nicht mehr, welche schon bei der Erteilung der AEO-Bewilligung \u00fcberpr\u00fcft wurden,<\/li>\n<li>M\u00f6glichkeit des teilweisen\/vollen Verzichts auf die Sicherheitsleistung f\u00fcr den Zollschuldbetrag,<\/li>\n<li>Reduzierung von Kontrollen bei den AEO-Sendungen, d. h. eine angemessene Quote von Kontrollen und vorrangige Er\u00f6rterung im Rahmen des Zollverfahrens,<\/li>\n<li>bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Sendung, f\u00fcr welche die summarische Ein- oder Ausgangsanmeldung oder die von ZWB abgegebene Anmeldung gelten, f\u00fchren die Zollbeh\u00f6rden die erforderlichen Kontrollen vorrangig,<\/li>\n<li>im Unterschied zu anderen Wirtschaftsteilnehmern unterliegt ein Inhaber der AEO-Bewilligung weniger h\u00e4ufigen Warenkontrollen und Dokumentenkontrollen (Zuverl\u00e4ssigkeit beim Zollverfahren),<\/li>\n<li>auf Antrag des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und mit Zustimmung der betreffenden Zollbeh\u00f6rde k\u00f6nnen diese Kontrollen an einem anderen Ort als dem der beteiligten Zollstelle vorgenommen werden,<\/li>\n<li>weniger Angaben, angemeldet vor der Ein-\/Ausfuhr, was die Anspr\u00fcche an die Abwicklung der Formalit\u00e4ten im Rahmen des Zollverfahrens verringert,<\/li>\n<li>Anerkennung der AEO-Bewilligung in allen EU-Mitgliedsstaaten, was die Bef\u00f6rderung und Behandlung von Waren beschleunigt,<\/li>\n<li>Anerkennung der AEO-Bewilligung in Drittl\u00e4ndern im Sinne der Abkommen \u00fcber die gegenseitige Anerkennung \u201eMRA\u201c (mutual recognition agreements),<\/li>\n<li>Qualit\u00e4tsmerkmal f\u00fcr die Gesch\u00e4ftspartner in der EU sowie au\u00dferhalb der EU (Erlangung des Images eines zuverl\u00e4ssigen Gesch\u00e4ftspartners und zwar nicht nur gegen\u00fcber den Zollverwaltungen der Mitgliedsstaaten, sondern besonders gegen\u00fcber seinen traditionellen und neuen Gesch\u00e4ftspartnern),<\/li>\n<li>eingehende \u00dcberpr\u00fcfung und Einstellung des Logistik- und Sicherheitssystems des Antragstellers.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote style=\"padding-left: 15px;border-left: 2px solid #333;\"><p>Bis zum 13 April 2018 waren es im Rahmen der EU 22 337 Gesellschaften, welche Inhaber der AEO-Bewilligung (aller Arten) wurden. In der Slowakei sind Inhaber der AEO-Bewilligung 122 Gesellschaften.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>ARTEN DER AEO-BEWILLIGUNG<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>AEO-Bewilligung &#8222;Zollrechtliche Vereinfachungen&#8220; (AEO C).<\/strong><br \/>\nUm diese Art bewerben sich solche Wirtschaftsteilnehmer, die in ihrer Praxis besonders die Vereinfachungen nach den zollrechtlichen Vorschriften genie\u00dfen.<\/li>\n<li><strong>AEO-Bewilligung &#8222;Sicherheit\u201c (AEO S).<\/strong><br \/>\nDieser Typ betrifft die Wirtschaftsteilnehmer, die die Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen in Bezug auf Waren in Anspruch nehmen wollen, die in oder aus dem Zollgebiet der EU verbracht werden.<\/li>\n<li><strong>AEO-Bewilligung &#8222;Zollrechtliche Vereinfachungen\/Sicherheit\u201c (so genannt AEO F).<\/strong><br \/>\nKombinierte Bewilligung ist f\u00fcr die Wirtschaftsteilnehmer bestimmt, die aus den beiden oben genannten Zertifikaten hervorgehenden Vorteile genie\u00dfen wollen.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (ZWB) wird definiert als ein sicherer Bestandteil der Lieferkette, welche sich im Rahmen ihrer Unternehmert\u00e4tigkeit mit solchen T\u00e4tigkeiten befasst, f\u00fcr welche die zollrechtlichen Vorschriften gelten. F\u00fcr die Zuerkennung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten m\u00fcssen bestimmte Kriterien erf\u00fcllt werden, welche mit den durchgef\u00fchrten Zollverfahren im Rahmen der Europ\u00e4ischen Union (EU) verbunden sind. 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